Papenburg darf Conti-Gebäude auf Wasserstadtareal nicht abreißen

Der Bauunternehmer hat das Kaufangebot von zwei Projektentwicklern laut Kammer nicht ernsthaft geprüft. Außerdem muss der Investor der Stadt 225.000 Euro für die Bezahlung eines Wachdienstes erstatten.

10.

Dezember 2019

Der Conti-Altbau Nummer 10 wurde im Dezember 2018 dem Erdboden gleichgemacht, die anderen Alt-Gebäude dürfen laut Gerichtsentscheid nicht abgerissen werden.

 „Wenn ich sehenden Auges eine Schrottimmobilie kaufe, kann ich Jahre später nicht mangelnde Wirtschaftlichkeit geltend machen.“
Richter Andreas Kleine-Tebbe

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